In Deutschland wird ein Kraftfahrzeug nur dann zum Verkehr zugelassen, wenn
dafür das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.
Diese schützt den Versicherungsnehmer und den berechtigten Fahrer des Fahrzeugs im Schadensfall vor unberechtigten Forderungen anderer und reguliert berechtigte Ersatzansprüche von Geschädigten.
Eigene, selbstverschuldete Fahrzeugschäden sind hierdurch nicht abgedeckt.
Dafür kann eine Fahrzeugversicherung (Vollkasko- und / oder Teilkasko) abgeschlossen werden. Zudem sind weitere Absicherungen möglich.
Unsere Beratungsfelder:
Wenn Sie nicht lange suchen wollen und gleich eine preiswerte und
anerkannt leistungsstarke Versicherung benötigen, geht es auch direkt "online".
Sie können sich ein Angebot der VHV errechnen lassen und ggf. gleich einen
Antrag abschicken und eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern. Diese ersetzt die frühere Doppelkarte.
Klicken Sie einfach auf einen nachfolgenden Link.
Die von Ihnen eingegebenen Daten sind geschützt (verschlüsselt )
Falls Sie weitere, alternative Angebote wünschen rufen Sie uns bitte an.
|
|
|