Liebe Leserin, lieber Leser,
falls Sie selbst oder Ihre Kinder sog. Flugdrohnen benutzen, sollten Sie
folgendes beachten:
Es besteht für diese Fluggeräte, unabhängig von ihrem Gewicht, eine
Versicherungspflicht. Ab einem Gewicht von 5 Kg muss auch eine besondere
amtliche Zulassung / Genehmigung beantragt werden.
Das Schadenrisiko ist beträchtlich. Durch Kollisionen und Abstürze können
erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden, die entsprechend
hohe Schadenersatz-Forderungen zur Folge haben.
Bei einigen wenigen Versicherungsunternehmen ist dieses Risoko für
Flugdrohnen bis 5 Kg Gewicht in der Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.
Bei einigen Gesellschaften besteht eine Einschlussmöglichkeit auf Antrag
mit ggf. Beitragszuschlag.
Viele Gesellschaften decken dieses Risiko in der Privathaftpflichtversicherung
nicht ab.
soweit Sie hier betroffen sind, setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem
Privathaftpflicht-Versicherer wegen Klärung des vorgenannten Versicherungs-
schutzes in Verbindung.
Wir können Ihnen hier ggf. weiterhelfen.
Rufen Sie uns gern an oder senden Sie uns eine Angebotsanforderung
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